INFORMATIONEN FÜR KUND*INNEN

Wenn Sie monatlich nur ein geringes Einkommen zur Verfügung haben, können Sie Lebensmittel von LAIB und SEELE  erhalten. Das gilt es zu beachten:

  • Gehen Sie zu der Ausgabestelle, die für Ihre Postleitzahl zuständig ist.
  • Zeigen Sie dort Ihren aktuellen Bürgergeld-, Grundsicherungs-, BAföG- oder Wohngeldbescheid sowie Ihren Personalausweis vor.
  • Wenn Sie einen aktuellen ALGI-, Krankengeld- bzw. Rentenbescheid haben, dann können Sie das Angebot von LAIB und SEELE nutzen, wenn Ihnen nach Abzug Ihrer Miete maximal ein Betrag in Höhe des aktuellen Bürgergeld-Regelsatzes zum Leben bleibt.
  • Menschen mit einem Asylbewerberleistungsbescheid dürfen das Angebot von LAIB und SEELE dann nutzen, wenn sie außerhalb von Erstaufnahmeeinrichtungen wohnen und in ihren Unterkünften nicht versorgt werden.
  • Der Unkostenbeitrag für die Lebensmittelausgabe beträgt zwischen einem und zwei Euro.
  • Die Ausgabestelle notiert Ihre Daten, damit Sie Ihren Bescheid nicht jede Woche vorlegen müssen. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Hin und wieder wird jedoch kontrolliert, ob sich Menschen in mehreren Ausgabestellen gleichzeitig anmelden. Im Rahmen der Kirchengemeinden ist der Datenabgleich datenschutzrechtlich zulässig.
  • Sollten Sie verhindert sein, können Sie sich mittels einer Vollmacht vertreten lassen.

 

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Rufen Sie uns an oder senden eine E-Mail!
Das Koordinationsbüro erreichen Sie
montags bis freitags von 10:00 bis 14:00 Uhr.

LAIB und SEELE-Büro

Telefon: 030 787 163 52
laibundseele@berliner-tafel.de

 

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