Leitlinien für LAIB und SEELE

Wenn 48 Kirchengemeinden, ein Verein und ein Rundfunksender zusammenarbeiten, kann es mitunter chaotisch zugehen. Damit die Kundinnen und Kunden einen gewissen Standard erwarten können, braucht es gemeinsame Verabredungen und Regeln.

Unsere Leitlinien bilden Rahmen und roten Faden des Handelns aller LAIB und SEELE Ehrenamtlichen und Mitarbeiter.

Das Ziel von LAIB und SEELE ist es, Lebensmittel-Spenden an bedürftige Menschen zu verteilen. Mit LAIB und SEELE wird keine Grundversorgung hergestellt, sondern eine freiwillige Zusatzversorgung angeboten. Dazu wird ein flächendeckendes Netz von Ausgabestellen geknüpft.

Menschen, die die Hilfe von LAIB und SEELE in Anspruch nehmen, sind keine Bittsteller. Sie werden stets freundlich, höflich und mit Respekt behandelt und sollten beim Warten auf die Lebensmittel-Ausgabe nach Möglichkeit einen geschützten Raum finden. Da der Mensch nicht nur vom Brot allein lebt, sind das offene Ohr für Sorgen und Nöte und nach Möglichkeit verschiedene seelsorgerliche, beratende und geistliche Angebote der Kirchengemeinden wesentliche Bestandteile von LAIB und SEELE.

Die Lebensmittel sind in Supermärkten, Bäckereien etc. übriggeblieben, aber noch völlig in Ordnung. LAIB und SEELE setzt damit ein Zeichen gegen die Wegwerfmentalität und versorgt Bedürftige auch mit Waren (insbesondere Obst und Gemüse), die sie sich sonst oft nicht leisten könnten.

Bedürftige sind Personen, die einen Bescheid über Bürgergeld (ehemals HARTZ IV), einen Bescheid über Grundsicherung, Wohngeld oder vergleichbare Bescheide vorlegen können. Die Vorlage dieser Bescheide berechtigt, LAIB und SEELE zu nutzen. Weitere Bescheide und Einkommensunterlagen werden, in Anlehnung an die Sozialgesetzgebung, von der Ausgabestelle zugeordnet.

Um zu signalisieren, dass ihnen die Lebensmittel etwas wert sind, wird von den Bedürftigen eine Münze gezahlt. In der Regel ist dies ein Euro. Dieser Betrag entspricht weder dem Warenwert, noch dem Aufwand der Kirchengemeinde oder der Berliner Tafel e.V. Die Bedürftigen haben einen Anspruch darauf, dass die Waren so gerecht wie möglich verteilt werden; sie haben keinen Anspruch, jede Woche einen bestimmten Warenwert oder –umfang zu erhalten.

Die Aktion LAIB und SEELE wird durch Spenden und ehrenamtliche Arbeit realisiert. LAIB und SEELE kann nur in dem Maße wachsen, wie es alle Beteiligten finanziell und kräftemäßig schaffen und Ware vorhanden ist. Als ehrenamtliche Helfer*in ist jede*r willkommen, der oder die sich in das bestehende Team eingliedert und die Leitlinien anerkennt, unabhängig davon, ob die Person der Gemeinde angehört und selbst bedürftig ist.

Um eine gute Zusammenarbeit zwischen allen Projektpartnern zu gewährleisten, benennen die Ausgabestellen die Verantwortlichen und Ansprechpartner*innen für einzelne Aufgaben. Die Adressdatei wird im LAIB und SEELE Büro der Berliner Tafel verwaltet und allen zur Verfügung gestellt.


Ein bis zweimal im Jahr treffen sich die Vertreter*innen von Ausgabestellen, Berliner Tafel und rbb zum Informationsaustausch. Alle zwei Jahre wird auf dieser Versammlung ein Beirat ernannt. Dazu wählen im Vorfeld die in sieben Regionen organisierten Ausgabestellen pro Region eine*n Vertreter*in. Berliner Tafel und rbb benennen ihre Vertreter*innen. Der Beirat berät über wesentliche Probleme, macht Vorschläge zu ihrer Lösung, informiert und vermittelt in Konfliktfällen. Alle Ausgabestellen erkennen die Berliner Tafel e.V. und den Beirat von LAIB und SEELE als Koordinatoren der Aktion an.

Die Projektteilnehmer unterstützen einander partnerschaftlich dabei, möglichst effektiv Lebensmittel-Spenden an Bedürftige weiterzugeben. Daher wird miteinander besprochen, wer wann wo Lebensmittel abholt (Gebietsschutz der Tafeln und der Ausgabestellen) und das LAIB und SEELE-Büro der Berliner Tafel e.V. über Veränderungen informiert. Ein Konkurrenzkampf nach dem Motto „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“, findet nicht statt. Im Konfliktfall vermittelt der Beirat.

Der Standard in den Ausgabestellen, insbesondere die Qualität und der Umfang der Waren, sollten vergleichbar sein, damit es in Berlin keine Bedürftigen erster und zweiter Klasse gibt. Grundsätzlich werden keine Lebensmittel zusätzlich gekauft; zweckgebundene Spenden sind davon ausgenommen.

Die Ausgabestellen sprechen miteinander und mit dem LAIB und SEELE-Büro ab, wer für welche Postleitzahlen-Bezirke zuständig ist. Die Ausgabestellen kontrollieren in eigener Verantwortung Bedürftigkeit und Zuständigkeit, um Ungerechtigkeiten zu vermeiden und die wirklich Hilfsbedürftigen zu erreichen.

„Eins mehr!“ ist eine Aktionsform im Rahmen von LAIB und SEELE. Kunden*innen in Supermärkten werden gebeten, ein Produkt mehr zu kaufen und hinter der Kasse den Ehrenamtlichen als Spende zu übergeben. Diese Aktionsform funktioniert nur so lange wie sie nicht inflationär eingesetzt wird. Daher findet „Eins mehr!“ nur im Rahmen der von der Berliner Tafel e.V. koordinierten Aktions-Zeiträume und Orte statt. Durch die Koordination und damit dem Überblick durch das LAIB und SEELE Büro der Berliner Tafel soll unter anderem ein Missbrauch der Idee durch Trittbrettfahrer verhindert werden.

Aus verschiedenen Gründen kann eine Ausgabestelle in die Situation kommen, der Zahl an hilfesuchenden Menschen nicht mehr gewachsen zu sein. Dann kann es sinnvoll sein, einen vorübergehenden Aufnahmestopp auszusprechen. Die Ausgabestelle spricht dies mit der Gemeindeleitung und dem LAIB und SEELE-Koordinationsbüro ab. Ein Aufnahmestopp gilt immer für alle Menschen, unabhängig von Anschrift, Religion, Nationalität oder Geschlecht. Die Ausgabestelle nutzt die gewonnene Zeit, um Maßnahmen zur Aufhebung des Aufnahmestopps zu entwickeln. Vorschläge hierfür finden sich im LIAB und SEELE Handbuch. Das Koordinationsbüro unterstützt die Ausgabestelle hierbei. Gemeinsames Ziel ist es, den Aufnahmestopp schnellstmöglich zu beenden.

Diese Leitlinien sind durch Mehrheitsbeschluss der Ausgabestellen in Kraft getreten und damit für alle verbindlich.


Berlin, 5. November 2007
Erste Änderung: Berlin, 26. September 2011
Zweite Änderung: Berlin, 13. Juni 2013
Dritte Änderung: Berlin, 27. Januar 2016
Vierte Änderung: Berlin, 04. Oktober 2023

 

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