zum Inhalt springen
Online spenden

Bundeseinheitlicher Lieferschein für die Deutschen Tafeln

Seit dem 01.01.05 gilt die EU-Verordnung 178/2002. Danach sind alle Lebensmittelunternehmen (dazu zählen laut EU-VO auch die Tafeln) zu einer umfangreichen Dokumentation verpflichtet, um im Falle eines notwendigen Rückrufs von Lebensmitteln die Rückverfolgbarkeit der betroffenen Lebensmittel zu ermöglichen. Da dieses Verfahren für die Arbeit der Tafeln nicht praktikabel und umsetzbar gewesen wäre, haben sich der Bundesverband Deutsche Tafel e.V., das Verbraucherschutzministerium, die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder sowie die Wirtschaft auf ein „vereinfachtes Dokumentationsverfahren“ verständigt. Alle Aktiven der Berliner Tafel e.V. haben bei Abholung der Lebensmittel einen Lieferschein dabei oder bekommen diesen direkt in der Beusselstr. 44 n-q.

Lieferwagen mit Sabine Werth und einem Ehrenamtlichen bei der Abholung von Lebensmitteln