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Tafelgrundsätze

Ziel der Tafeln ist es, qualitativ einwandfreie Nahrungsmittel, die im Wirtschaftsprozess nicht mehr verwendet werden können, an Menschen in Not zu verteilen.

Grundsatz 1

Grundsatz 2

Grundsatz 3

Grundsatz 4

Grundsatz 5

Grundsatz 6

Grundsatz 7

Grundsatz 8

 

Grundsatz 1

Die Tafeln sammeln überschüssige Lebensmittel, die nach den gesetzlichen Bestimmungen noch verwertbar sind und geben diese an Bedürftige ab.

 

Durchführungsbestimmng

Die Tafeln können auch Artikel des täglichen Bedarfs ausgeben.
Der Schwerpunkt muss auf dem Einsammeln und Ausgeben von Lebensmitteln
liegen.
Die Abgabe erfolgt unentgeltlich oder gegen einen geringen Kostenbeitrag, grundsätzlich eine Münze pro Haushalt und Ausgabe.
Die Ermittlung der Bedürftigkeit orientiert sich an der Abgabenordnung § 53 unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und wird von jeder Tafel individuell festgelegt.
Die Abgabe der Lebensmittel erfolgt unter Beachtung der Lebensmittelhygiene-
Verordnung (LMHV) und des Infektionsschutzgesetzes.